Das Gesellschaftsrecht stellt einen wesentlichen Bereich unserer Beratung dar. Unsere Rechtsanwälte beherrschen dabei das gesamte Spektrum: Von Gesellschaften bürgerlichen Rechts über Personenhandelsgesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften bis zu europäischen Gesellschaftsformen und Stiftungen.
Wir beraten Unternehmen und Unternehmer, die für ihre Aktivitäten geeignete Rechtsform zu finden und begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen der gesellschaftsrechtlichen Entwicklung. Dies beinhaltet insbesondere:
- die Gründung von Gesellschaften und Tochtergesellschaften
- die Kapitalausstattung von Gesellschaften
- die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen
(legal back office) - die Aufnahme weiterer Gesellschafter
- die Gründung von Niederlassungen im In- und Ausland
- die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung bzw. Liquidation von Gesellschaften
Zum Handelsrecht zählen nach unserem Verständnis weitaus mehr als die klassischen Fragen des Firmen- und Registerrechts oder des Handelsvertreters. Egal also, ob Kauf und Lieferung, AGB´s, Leasing und Miete, Lizenzen und Know-How-Vermittlung, Darlehen und Sicherheiten oder vergleichbare juristische Problemstellungen. Wir helfen Ihnen mit praxisnahem Beratungsansatz und freuen uns, wenn Sie sich auch in diesen Bereichen nicht mit durchschnittlichen Ergebnissen zufrieden geben.







