Wir ziehen es vor, durch Beratung Streit zu vermeiden. Gehen aber auch vor Gericht.

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte. Innerhalb des Individualarbeitsrechts stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag im Vordergrund. Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir rund um das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht mit den vielfältigen Problemen, die sich für den Arbeitgeber in seiner Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung ergeben.
Auch bei Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen sind arbeitsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Arbeitsrechtliche Due Diligence, arbeitsrechtliche Risikoanalyse für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, Gestaltung der arbeitsrechtlichen Elemente von Transaktionsverträgen: Diese Aufgaben erbringen wir als Teil des Beratungsteams aus Steuerberatern, Gesellschaftsrechtlern und Wirtschaftsprüfern.





