
Wir begleiten institutionelle und private Anleger, Projektentwickler und Immobiliengesellschaften umfassend bei Erwerb oder Veräußerung von Immobilien, erarbeiten die rechtliche Ausgangsposition und lokalisieren Risiken, beraten zur rechtlichen Gestaltung des Erwerbs oder der Veräußerung und verhandeln die entscheidenden Verträge. Stets mit dem Augenmerk auf einer wirtschaftlich sinnvollen Gestaltung – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten.
Auch bei der Umsetzung der geschlossenen Verträge lassen wir Sie nicht allein und bieten Unterstützung bei auftretenden Problemen. Wir entwerfen und verhandeln gewerbliche Mietverträge, Betreiberverträge oder Facility Management Verträge und beraten bei den rechtlichen Fragen des Portfoliomanagements.





