Konzerne werden häufig nicht bewusst gebildet, sondern liegen schon vor, wenn eine Mehrheit von Unternehmen wirtschaftlich oder rechtlich so verbunden ist, dass die Unternehmen einer einheitlichen Leitung folgen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin, den Mandanten über Konzernbildungen und deren arbeitsrechtlichen, steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen, kapitalmarktrechtlichen und insolvenzrechtlichen Folgen aufzuklären. Wir empfehlen unserem Mandanten Vermeidungs- oder Entflechtungsstrategien oder entwickeln gemeinsam mit ihm Handlungsmaximen, damit konzernrechtliche Pflichten routinemäßig erledigt werden können.

Umwandlungsrechtliche Maßnahmen sind dabei ein Weg. Wir begleiten fortwährend diverse Umwandlungen und kennen deshalb auch deren Fallstricke, Rahmenbedingungen und Konsequenzen. Typischerweise arbeiten wir dabei mit den steuerlichen Beratern der HANSA PARTNER Gruppe oder auch des Mandanten eng zusammen, weil das Motiv der Umwandlung in vielen Fällen ein steuerliches ist.
Umwandlungen bieten sich aber auch an, um Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, die Nachfolge zu regeln oder das Rating des Unternehmens entscheidend zu verbessern. Denn ganzheitliche Lösungen sind das Ziel. Deshalb ist für uns als Umsetzungsberater die Umwandlung auch erst abgeschlossen, wenn die Handelsregistereintragung erfolgt und Ihr neues Geschäftspapier gedruckt ist.





