Vorausschauende Nachfolgeplanung und die Umsetzung der mit unseren Mandanten gemeinsam erarbeiteten individuellen Nachfolgekonzepte im privaten und unternehmerischen Bereich: Wir bieten unseren Mandanten ganzheitliche und auf sie maßgeschneiderte Lösungsansätze und eine Vielzahl von Ideen sowohl bei Fragen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung), als auch bei der Gestaltung ihrer persönlichen Verfügung von Todes wegen (Testament und Erbvertrag). Steueroptimiert und unter Wahrung des Familienfriedens. Dazu gehören auch die Verzahnung mit Gesellschafts- und Eheverträgen sowie die etwaige Einbeziehung ausländischer Rechtsordnungen.

Stiftungen haben bei der Nachfolgeplanung erheblich an Attraktivität gewonnen. Nicht nur wegen der steuerlichen Erleichterungen für Stiftungen und Stifter. Mit einem gewünschten Anteil ihres zu stiftenden Vermögens können Stifter sich bereits zu Lebzeiten gezielt für ausgesuchte gemeinnützige Zwecke engagieren. Daneben können Stiftungen selbst Erbe sein und zugleich das unternehmerische Lebenswerk auf Dauer erhalten sowie die Versorgung der Familie des Stifters über Generationen sichern.
Wir begleiten Sie bei der steuerlich und rechtlich optimierten Errichtung einer gemeinnützigen (selbstständigen oder unselbstständigen) Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen, einer Familienstiftung oder beispielsweise einer unternehmenstragenden Stiftung. Selbstverständlich profitieren unsere Mandanten dabei auch von unseren guten Kontakten zu den zuständigen Finanz- und Aufsichtsbehörden.





