Die Vielzahl der heutigen Aufklärungsmöglichkeiten und die vermehrt eingeleiteten Ermittlungsverfahren machen deutlich, dass seitens der Staatsanwaltschaften Steuerhinterziehung nicht als Kavaliersdelikt behandelt wird.
Steuerrechtliche und strafrechtliche Lösungen können nur aus einer Hand entwickelt und umgesetzt werden. Unser Beratungsansatz liegt daher auf der steuer- und strafrechtlichen Aufbereitung des Sachverhalts, der Entwicklung von Verteidungsstrategien sowie der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Wir beraten im Umgang mit etwaigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmehandlungen der Steuerfahndung, gegenüber Maßnahmen der Bußgeld- und Strafsachenstelle Ihres Finanzamtes und begreifen die Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft als zielführende Maßnahme zur Vermeidung eines gerichtlichen Strafverfahrens. Denn das vorrangigste Ziel ist immer die Einstellung des Verfahrens.





